Lieber Patient, liebe Patientin!

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) betreffen alle Leistungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen Bernadette Peterseil Bsc, Physiotherapeutin – und der/dem LeistungsempfängerIn (PatientIn). Sämtliche von diesen AGBs abweichenden Vereinbarungen bedürfen unbedingt der Schriftform.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.a. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von ihrem Arzt. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose,
  • die Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten und
  • die verordnete Behandlung

beinhalten. Diese Verordnung muss VOR Behandlungsbeginn ausgestellt worden sein.

1.b. Prävention (Vorbeugung)

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden Personen erbracht werden. Sollten Sie Schmerzen haben, oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein, sind Sie verpflichtet ihrer Physiotherapeutin diese umgehend mitzuteilen. Der Patient/die Patientin verpflichtet sich mir gegenüber zur wahrheitsgemäßen Auskunft über seinen/ihren Gesundheitszustand. Der Patient/die Patientin verpflichtet sich weiters selbstständig und vor jeder Behandlung über allfällige Veränderungen seines/ihres Gesundheitszustandes zu berichten. Sämtliche im Rahmen von Behandlungen/Therapien erlangten Informationen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht durch die Physiotherapeutin.

  1. Verrechnung

Alle genannten Preise sind Endpreise und gemäß §6 Abs.1Z19 USTG umsatzsteuerbefreit. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer Physiotherapeutin als Wahltherapeutin und können bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß dem Kassentarif ansuchen. Für das Einreichen bei der Krankenkasse ist der/die PatientIn verantwortlich. Damit Ihr Krankenversicherungsträger einen Teil der Behandlungskosten übernimmt, benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung mit Stempeldatum vor Beginn der ersten Therapie der Behandlungsserie. Bitte reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung die Honorarnote und den bewilligten Originalverordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein. Genaueres zum Kassentarif erfahren Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

  1. Zahlungsmodus

Bezahlt wird immer direkt nach der Therapie in bar. Sie erhalten nach jeder Barzahlung einen Beleg. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit Ihrer Physiotherapeutin kann auch per Überweisung bezahlt werden.

Sollten Sie den Betrag innerhalb der angegebenen Frist nicht überweisen, erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung. Falls diese erneut nicht beglichen wird, wird eine Mahngebühr von 10€ verrechnet. Bei einem weiteren Versäumnis der Zahlungsfrist, wird der Physiotherapeutin das Recht vorbehalten, die Rechnung an ein Inkasso Büro weiterzuleiten.

  1. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Sie werden gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

  1. Haftung

Die Haftung der Physiotherapeutin für sämtliche Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGBs, oder durch eigenes Verschulden des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für nicht erbrachte bzw. falsche Informationen Ihrerseits ebenfalls keine Haftung übernommen werden kann.

 

  1. vereinbarten Behandlungstermin absagen

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich- spätestens aber Werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer Physiotherapeutin mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

 

  1. Datenverarbeitung

Ich weise darauf hin, dass zum Zweck der Dokumentation und für den Nachweis der Einwilligung die erhobenen Daten von Ihnen gespeichert werden müssen (Name, Versicherungsnummer, Anschrift, Befunde, Überweisungen, Dokumentationsinformationen).

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind notwendig, um eine Behandlung durchführen zu können und daher erforderlich. Ohne diese Daten darf keine Behandlung erfolgen. Diese Daten müssen 30Jahre gespeichert werden. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen im Versicherungsfall und nach Ihrer Einwilligung. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des §96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) des DSGVO. Telefonnummer und E-Mail werden zur erleichterten Kontaktaufnahme aufgenommen. Diese müssen jedoch nicht von Ihnen angeführt werden, wenn Sie dies nicht möchten.

Weiters gebe ich das Einverständnis zur Datenverarbeitung.

 

  1. Einwilligungserklärung

Peterseil Bernadette hat mit mir ein ausführliches Aufklärungsgespräch geführt. Sie hat mich über die geplante Behandlung sowie deren Risiken und möglichen Nebenwirkungen informiert. Sie ist auf meine Fragen eingegangen. Ich habe keine weiteren Fragen und bin der Ansicht, dass ich ausreichend über die bevorstehende Behandlung und möglichen Risiken aufgeklärt wurde. Ich hatte ausreichend Zeit über die geplante Behandlung nachzudenken und willige hiermit in die Behandlung ein.

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